Kassensicherungsverordnung 2020

Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Unternehmen bis spätestens Ende September eine so genannte „manipulationssichere technische Sicherheitseinrichtungen“ (TSE) in ihre PMS-/ POS-Kassen einbauen.

Allerdings haben viele Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze zeitliche Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen.

Aus diesem Grund wurde sich darauf geeinigt, diese Frist in geeigneten Fällen bis zum 31.März 2021 zu verlängern, falls bis spätestens 30.09.2020 ein verbindliche Bestellung erfolgt ist.

Diese Frist ist inzwischen abgelaufen und wir haben unseren Anwendern, die entsprechende Bestellungen aufgegeben haben, entsprechenden Bestätigungen für ihre jeweiligen Steuerunterlagen zugestellt.

Dazu erhalten diese Kunden in den nächsten Wochen, die entsprechenden TSE-USB Sticks zugeschickt und einen Terminvorschlag, die Anwendungen entsprechend aufzurüsten.

Mit diesem Update wird dann auch das digitale Prüfungsinterface gem. DSFinV-K eingrichtet, mit dem den neuen Bestimmungen zum eletronischen Betriebsprüfung entsprochen wird und Bestandteil der KassenSichV (§ 146a AO) ist.

Allen Kunden, die bisher keine Bestellung aufgegeben haben, empfehlen wir ein Gespräch mit ihren Steuerberatern, um das Thema zu klären. 

Als zusätzliche Informtion zu diesem Thema können Sie sich hier das entsprechende Schreiben den BMF vom 18.98.2020 laden und ausdrucken

Initiates file download"Neuveröffentlichung der Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31. Dezember 2019 sowie des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 148"

Um Ihnen eine nachträgliche Bestellung zu diesem Komplex zu erleichtern, stellen wir Ihnen nachstehendes Bestellformular zur Verfügung.

Initiates file downloadBestellschein TSE Stand 31.10.2020

Wir weisen darauf hin, dass wir die ergänzenden Programmfunktionen in der Reihenfolge der Bestelleingänge vornehmen, wobei wir zunächst die Betriebe ausstatten werden, die im Rahmen der jeweiligen Fristsetzungen pünktlich bestellt haben.